GS1 GLN Allocation Rules Standard (2024)

  • 3.1 Einführung eines neuen Unternehmens/einer neuen Lokation

  • Ein neues Unternehmen oder eine neue Lokation entsteht zusätzlich zu bereits existierenden Lokationen und benötigt eine neue GLN.

    Wenn ein neues Unternehmen / eine neue GLN für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.

    Identifikation einer neuen juristischen Entität

    Neue GLN : Wenn eine neue juristische Entität für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.

    Identifikation einer neuen Funktion

    Neue GLN : Wenn eine neue Funktion für Geschäftstransaktionen relevant ist, und diese von anderen Funktionen unterschieden werden muss, MUSS eine neue GLN vergeben werden.

    Identifikation eines neuen physischen Standortes

    Neue GLN : Wenn ein neuer physischer Standort für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.

    Identifikation einer neuen digitalen Adresse

    Neue GLN : Wenn eine neue digitale Adresse für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.

    Relevante Grundprinzipien

    Nachfolgende Tabelle gibt an, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine neue GLN einer juristischen Entität, einer Funktion, einem physischen Standort oder einer digitalen Adresse zugewiesen werden kann. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken und eine neue GLN erfordern. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .

    Abbildung 3 1 Relevante Grundprinzipien der GLN Vergabe bei Gründung
    eines neuen Unternehmens/ einer neuen Lokation

    Muss ein Stakeholder zwischen geändert oder neu und vorherig oder aktuell (jeweils Unternehmen bzw. Lokation) unterscheiden können?

    Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung?

    Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette?

    Juristische Entität

    Ja

    Ja

    Funktion

    Ja

    Ja

    Physische Lokation*

    Ja

    Ja

    Ja

    Digitale Adresse

    Ja

    Ja

    * Die Stilllegung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.

  • 3.2 Aufteilung eines Unternehmens/einer Lokation

  • Aufteilung bedeutet, dass ein Unternehmen/eine Lokation, welches mit einer GLN identifiziert ist, in zwei oder mehr Unternehmen/Lokationen aufgeteilt wird oder dass eine GLN für eine Kombination eines Unternehmens/einer Lokation so aufgeteilt wird, dass die GLN entweder das Unternehmen oder die Lokation repräsentiert.

    Wenn ein Unternehmen/eine Lokation in mehrere Unternehmen/Lokationen aufgeteilt wird, kann eines die bestehende GLN behalten, sofern das Unternehmen die GS1 Basisnummer oder die einzeln lizensierte GLN weiter nutzen darf.

    Jedes Unternehmen/jede Lokation, welches nach der Aufteilung nicht die ursprüngliche GLN behält, wird als neues Unternehmen/neue Lokation angesehen und muss gemäß Kapitel 3.1 eine neue GLN erhalten.

    Aufteilung einer juristischen Entität

    Dieselbe GLN : Wenn eine juristische Entität in mehrere juristischen Entitäten aufgeteilt wird, kann eine die bestehende GLN behalten.

    Neue GLN : Die anderen juristischen Entitäten müssen eine neue GLN erhalten.

    - Beispiel: Unternehmen A (Dieselbe GLN) gründet ein neues Tochterunternehmen B (Neue GLN)

    Aufteilung einer Funktion

    Dieselbe GLN : Wenn eine Funktion in mehrere Funktionen aufgeteilt wird, kann eine die bestehende GLN behalten.

    Neue GLN : Die anderen Funktionen müssen eine neue GLN erhalten.

    - Beispiel: Versand/Empfang werden aufgeteilt in Versand (Dieselbe GLN) und Empfang (Neue GLN)

    Aufteilung eines physischen Standortes

    Dieselbe GLN : Wenn ein physischer Standort in mehrere, physische Standorte aufgeteilt wird, kann einer die bestehende GLN behalten.

    Neue GLN : Die anderen physischen Standorte müssen eine neue GLN erhalten.

    - Beispiel: Ackerland wird durch den Eigentümer in kleinere Einheiten aufgeteilt (der Eigentümer und die Adresse bleiben gleich, z.B. Feldweg #1 oder durch Geoposition festgelegter Standort).

    - Beispiel: Eine Verkaufsstelle wird durch den Gebäudeinhaber in zwei kleine Ladenlokale aufgeteilt.

    Aufteilung einer digitalen Adresse

    Dieselbe GLN : Wenn eine digitale Adresse in mehrere, digitale Adressen aufgeteilt wird, kann eine die bestehende GLN behalten, sofern diese digitale Adresse bei der ursprünglichen juristischen Entität verbleibt und dieselben Hauptattribute behält.

    Neue GLN : Die anderen digitalen Adressen müssen eine neue GLN erhalten

    - Beispiel: Eine Testumgebung wird parallel zu einer Live-Umgebung eingerichtet.

    Relevante Grundprinzipien

    Diese Tabelle enthält die Grundprinzipien, die am ehesten von einer Aufteilung eines Unternehmens/einer Lokation für eine GLN betroffen sind, die eine juristische Entität, eine Funktion, einen physischen Standort und einen digitalen Standort identifiziert. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .

    Abbildung 3 2 Relevante Grundprinzipien für die Aufteilung zwischen Unternehmen/Lokationen

    Muss ein Stakeholder zwischen geändert oder neu und vorherig oder aktuell (jeweils Unternehmen bzw. Lokation) unterscheiden können?

    Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung?

    Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette?

    Juristische Einheit

    Ja

    Ja

    Funktion

    Ja

    Ja

    Physischer Standort*

    Ja

    Ja

    Ja

    Digitale Adresse

    Ja

    Ja

    * Die Löschung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN-Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.

  • 3.3 Fusion eines Unternehmens/einer Lokation

  • Eine Fusion liegt vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen/Lokationen zu einem einzigen Unternehmen/Lokation zusammengeschlossen werden.

    Wenn ein Unternehmen/eine Lokation mit einem anderen Unternehmen/einer anderen Lokation zusammengelegt wird, sodass sie nicht mehr unabhängig voneinander funktionieren, kann eine der bestehenden GLNs weiterverwendet werden. Alle anderen fusionierten GLNs MÜSSEN aus der aktiven Nutzung genommen werden, sobald ihr Übergang abgeschlossen ist. Wenn sich die Fusion nicht auf eine GLN auswirkt, kann die bestehende GLN beibehalten werden, vorausgesetzt, das Unternehmen ist berechtigt, die GS1 Basisnummer oder eine individuell lizenzierte GLN zu verwenden.

    Juristische Entitäten, die fusioniert oder übernommen werden

    Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr juristische Entitäten fusionieren, kann eine der bestehenden GLNs, die eine juristische Entität identifiziert, weiterverwendet werden, um die zusammengeschlossenen Entitäten zu identifizieren.

    Einstellen der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten Entitäten.

    Zusammengeführte Funktionen

    Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr Funktionen zusammengelegt werden, kann eine der bestehenden GLNs, die eine Funktion identifizieren, zur Identifizierung der zusammengelegten Funktionen weiterverwendet werden.

    Einstellung der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten Funktionen.

    Physische Standorte, die zusammengelegt werden

    Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr physische Standorte zusammengelegt werden, kann eine der bestehenden GLNs, die einen physischen Standort identifizieren, zur Identifizierung des zusammengelegten Standortes weiterverwendet werden.

    Einstellen der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten Standorte.

    Digitale Adressen, die zusammengelegt werden

    Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr digitale Adressen zusammengelegt werden, kann eine der bestehenden GLNs zur Identifizierung der zusammengelegten digitalen Adresse weiterverwendet werden.

    Einstellen der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten digitalen Adressen.

    GS1 GLN Allocation Rules Standard (1) Anmerkung: Nicht mehr verwendete GLNs SOLLTEN den Geschäftspartnern mitgeteilt werden.

    Relevante Grundprinzipien

    Bei einer Fusion von Unternehmen/Lokationen muss keine neue GLN zugewiesen werden.

  • 3.4 Änderung der Nutzung oder des Zwecks des Unternehmens/der Lokation

  • Eine Änderung der Nutzung oder des Zwecks liegt vor, wenn die Aktivitäten, der Zweck oder die Funktionalität eines Unternehmens/einer Lokation geändert werden, was zu dauerhaften Unterschieden in der Art und Weise führt, wie mit diesen Unternehmen/diesen Lokationen interagiert werden kann.

    Änderungen an den Aktivitäten, dem Zweck oder der Funktionalität eines Unternehmens/einer Lokation, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, erfordern eine neue GLN.

    Änderung des gesetzlichen Rahmens

    Neue GLN : Bei Änderungen einer juristischen Entität, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, kann eine neue GLN erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihre lokale GS1 Mitgliedsorganisation, um weitere Informationen zu den lokalen Bestimmungen zu erhalten.

    Beispiel: Ein Unternehmen, das nach dem kanadischen Gesetz über gemeinnützige Unternehmen (Canada Not-for-profit Corporations Act) registriert ist, entscheidet sich dafür, ein gewinnorientiertes Unternehmen zu werden und lässt sich nach dem kanadischen Unternehmensgesetz (Canada Business Corporations Act) neu registrieren.

    Änderung des Funktionszwecks

    Neue GLN : Bei Änderungen des Zwecks einer Funktion, die sich auf die Grundprinzipien auswirken:

    - Beispiel: Wenn der Kühllagerbereich nicht mehr über eine Kühllagerfähigkeit verfügt, muss eine neue GLN vergeben werden.

    Änderung der Nutzung des physischen Standorts

    Neue GLN : Wenn sich die an einem physischen Standort durchgeführten Aktivitäten oder dessen Zweck in einer Weise ändern, die sich auf die Grundprinzipien auswirkt, ist eine neue GLN erforderlich.

    - Beispiel: Ein Vertriebszentrum wird in Büroräume umgewandelt

    Änderung des Zwecks / Geltungsbereiches einer digitalen Adresse

    Neue GLN : Bei Änderungen des Zwecks oder Umfangs einer digitalen Adresse, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, ist eine neue GLN erforderlich.

    - Beispiel: Die GLN wird geändert, wenn eine größeres Software-Änderung durchgeführt wird, z.B. ein anderer Hersteller oder ein größeres Upgrade.

    - Beispiel: Unternehmen A verwendet GLNs, um Systeme für sein EDI-Gateway zu identifizieren. Um zwischen Produktions-, Test- und Entwicklungsumgebungen zu unterscheiden, werden separate GLNs verwendet.

    Gleiche GLN : Wenn Änderungen des Zwecks oder Umfangs einer digitalen Adresse keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann die GLN beibehalten werden.

    - Beispiel: Software- und/oder Hardware-Updates erfolgen, die die Grundprinzipien nicht beeinträchtigen.

    Relevante Grundprinzipien

    In dieser Tabelle sind die Grundprinzipien aufgeführt, die am ehesten von einer Änderung der Verwendung oder des Zwecks einer GLN zur Identifizierung einer juristischen Entität, einer Funktion, eines physischen Standorts und einer digitalen Adresse betroffen sein können. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .

    Abbildung 3 3 Relevante Grundprinzipien für die Änderung der Nutzung oder des Zwecks eines Unternehmens/einer Lokation

    Muss ein Stakeholder zwischen geändert oder neu und vorherig oder aktuell (jeweils Unternehmen bzw. Lokation) unterscheiden können?

    Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung?

    Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette?

    Juristische Einheit

    Ja

    Ja

    Funktion

    Ja

    Ja

    Physischer Standort*

    Ja

    Ja

    Ja

    Digitale Adresse

    Ja

    Ja

    * Die Löschung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN-Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.

  • 3.5 Änderung der Adresse des Unternehmens/der Lokation

  • Eine Änderung der Adresse des Unternehmens/der Lokation erfolgt, wenn der Lokationsbezugspunkt für die Interaktion mit dem Unternehmen/der Lokation geändert wird. Dies kann eine Änderung der Adresse, der Koordinaten, des «Geofence» oder eines anderen Lokationsbezugspunkts sein.

    Abbildung 3‑4 gibt einen Überblick über die Adressänderungen, die in Kapitel 3.5 enthalten sind.

    Abbildung 3 4 Übersicht von Änderungen an Adressen eines Unternehmens/einer Lokation

    Thema

    Anwendungsfall

    Beispiel

    Bedarf für neue GLN?

    Änderung der Adresse des physischen Standorts

    Kapitel 3.5.1

    Standortreferenz des physischen Standorts ändert

    Ein Einzelhandelsgeschäft zieht von 123 Main Street nach 1023 Standards Drive um.

    Ja

    Änderung der Adresse des physischen Standorts

    Kapitel 3.5.1

    Adressänderung ohne physische Änderung des Standorts

    Die Gemeinde ändert den Straßennamen. Der physische Standort bleibt gleich.

    Nein

    Änderung der digitalen Adresse

    Kapitel 3.5.1

    Änderung der Netzwerkadresse (abgerufen über GLN).

    URL Zugangspunkt ändert von https://api.example.com/mycojmpany/invoce zu https://api.example.com/mycojmpany/xml-invoce

    Ja

    Aktualisierung der Adresse des mobilen Standorts

    Kapitel 3.5.1.1

    GLN, die im Voraus als Kennzeichnung eines mobilen Standorts festgelegt wurde, wird voraussichtlich verlegt.

    Ein Imbisswagen wechselt seinen Standort je nach Jahreszeit, Tageszeit und örtlichen Veranstaltungen.

    Nein

    Umzug der juristischen Entität

    Kapitel 3.5.2

    Verlegung einer juristischen Entität, bei der die GLN NICHT auch zur Identifizierung eines Standorts verwendet wird.

    Das Unternehmen zieht von New York nach Los Angeles um. Die GLN, die die juristische Entität identifiziert, identifiziert nicht den physischen Standort.

    Nein

    Funktionsverlagerung

    Kapitel 3.5.2

    Änderung des/der Betriebsstandorts/e einer Funktion, bei der die GLN NICHT auch zur Identifikation eines Standorts verwendet wird.

    Eine Personalabteilung zieht von Kapstadt nach Johannesburg um. Die GLN, die die Funktion identifiziert, gibt nicht den physischen Standort an.

    Nein

    Das Unternehmen ist an mehreren Standorten tätig

    Kapitel 3.5.2

    Eine juristische Entität oder Funktion ist ständig an mehreren Standorten tätig, die durch verschiedene GLNs gekennzeichnet sind.

    Die Entbindungsstation befindet sich im zweiten Stock, Flügel B, nutzt aber manchmal auch Räume in Flügel C und Flügel D. Jeder Flügel hat eine eindeutige GLN, die den Standort identifiziert und von der GLN für die Entbindungsstation getrennt ist.

    Nein

    3.5.1 Adressänderung des physischen Standortes oder der digitalen Adresse

    Änderungen des Zugangspunkts, der Koordinaten oder einer anderen Darstellung der Lokation, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, erfordern die Zuteilung einer neuen GLN.

    Änderung des physischen Standorts

    Neue GLN : Wenn sich die Zugangsadresse eines physischen Standorts ändert.

    - Beispiel: Umzug in ein anderes Gebäude.

    - Beispiel: Ein physischer Standort muss sich bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen, um den Vorschriften zu entsprechen.

    Adressänderung durch Gemeinde ohne Änderung des physischen Standorts

    Gleiche GLN : Wenn die Adresse eines physischen Standorts von den Behörden geändert wird, die tatsächlichen physischen Koordinaten des Standorts aber unverändert bleiben.

    - Beispiel: Die Gemeindeverwaltung vergibt neue Straßennamen und -nummern. Ein Gebäude bleibt physisch an der gleichen Stelle, aber seine Zugangsadresse oder sein Eingangstor ändert sich.

    Änderung der Netzwerkadresse (abgerufen über die GLN)

    Neue GLN : Wenn die GLN als Schlüssel zum Abrufen der Netzwerkadresse aus einem Metadaten-Repository verwendet wird.

    - Beispiel: URL-Zugangspunkt ändert sich von https://api.example.com/mycojmpany/invoce zu https://api.example.com/mycojmpany/xml-invoce

    Relevante Grundprinzipien

    Diese Tabelle enthält die Grundprinzipien, die am ehesten von einer Adressänderung eines Unternehmens/einer Lokation für eine GLN betroffen sind, die eine juristische Entität, eine Funktion, einen physischen Standort und einen digitalen Standort identifiziert. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .

    Abbildung 3 5 Relevante Grundprinzipien für physische und digitale Standortadressänderungen

    Muss ein Stakeholder zwischen geändert oder neu und vorherig oder aktuell (jeweils Unternehmen bzw. Lokation) unterscheiden können?

    Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung?

    Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette?

    Juristische Einheit

    Funktion

    Physischer Standort*

    Ja

    Ja

    Ja

    Digitale Adresse

    Ja

    Ja

    *Die Löschung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN-Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.

    3.5.1.1 Ausnahme für mobile Standorte

    Wenn eine GLN zur Identifikation eines mobilen Standorts bestimmt ist, erfordern Änderungen der Adresse, der Koordinaten oder einer anderen Darstellung des Standorts keine Vergabe einer neuen GLN.

    Verschiebung von mobilen Standorten

    Gleiche GLN : Wenn eine GLN als mobiler, physischer Standort vorbestimmt ist, der an verschiedene Standorte verlegt werden kann

    - Beispiel: Eine Ambulanz fungiert als Standort, an dem Patienten behandelt werden, Gegenstände gelagert werden und Produkte bereitgehalten werden müssen.

    - Beispiel: Ein Imbisswagen wechselt im Laufe des Tages häufig seinen Standort. Für den Betreiber kann es aus verschiedenen Gründen notwendig sein, den Standort zu verfolgen und mitzuteilen, z.B. um nachzuweisen, ob er sich innerhalb der erlaubten Bereiche befindet, wohin die Lieferungen erfolgen sollen und/oder wo diejenigen, die mit dem Food Truck interagieren wollen, ihn finden können.

    - Beispiele: Transportmittel wie Schiffe und Flugzeuge können ebenfalls Zielorte von Sendungen sein. In solchen Fällen werden diese Arten von Standorten am besten als Einrichtungen behandelt, mit der GLN als Hauptidentifikation. Obwohl Transportmittel keine feste Adresse haben, ermöglicht die GLN die einfache Übernahme bestehender Standards, wie z. B. eCommerce order-to-cash.

    3.5.2 Juristische Entität und Funktionsverlagerung

    Änderungen des Standorts bzw. der Standorte, die einer Juristischen Entität oder Funktion zugeordnet sind, erfordern keine neue GLN-Zuteilung.

    Sitzverlegung einer Juristischen Einheit

    Gleiche GLN : Wenn eine GLN, die eine Juristische Entität identifiziert, die nicht auch zur Identifizierung eines physischen Standorts verwendet wird, an eine andere Adresse verlegt wird, kann die GLN dieselbe bleiben.

    - Beispiel: Unternehmen zieht von New York nach Los Angeles

    Ändern des Standorts/der Standorte einer Funktion

    Gleiche GLN : Wenn eine GLN, die eine Funktion identifiziert, die nicht auch zur Identifizierung eines physischen Standorts verwendet wird, an eine andere Adresse verlegt wird, kann die GLN dieselbe bleiben.

    Gleiche GLN : Bei Funktionen, die ständig an verschiedenen Standorten arbeiten, kann die GLN dieselbe bleiben.

    - Beispiel: Die Entbindungsstation befindet sich im zweiten Stock, Flügel B, nutzt aber manchmal auch Räume im Flügel C.

    Relevante Grundprinzipien: Während viele Situationen, in denen es zu einem Umzug kommt, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann dies bei bestimmten Szenarien der Fall sein. Siehe Kapitel 1.1 für weitere Einzelheiten.

  • 3.6 Änderung des Namens eines Unternehmens/einer Lokation

  • Eine Namensänderung liegt vor, wenn sich die offizielle Bezeichnung eines Unternehmens/einer Lokation ändert.

    Änderungen des Namens eines Unternehmens/einer Lokation erfordern keine Vergabe einer neuen GLN.

    Änderung des Firmennamens

    Gleiche GLN : Bei einer Änderung des rechtlichen Namens des Unternehmens muss die GLN nicht geändert werden.

    - Beispiel: Ein Unternehmen ändert seinen rechtlich maßgebenden Namen

    - Beispiel: Ein Lagerhaus, das zuvor als Lagerhaus West bezeichnet wurde, wurde in Lagerhaus Alpha umbenannt

    GS1 GLN Allocation Rules Standard (2) Anmerkung : Änderungen von Namen ergeben sich in der Regel aus Änderungen, die in anderen Vorschriften beschrieben sind, wie z. B. Fusionen, Übernahmen, Änderungen des gesetzlichen Rahmens oder Unternehmensaufteilungen.

    Relevante Grundprinzipien: Während viele Situationen, in denen es zu Namensänderungen kommt, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, ist dies bei bestimmten Szenarien der Fall. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .

  • 3.7 Änderungen von Finanzinformationen

  • Die Änderungen im Finanzbereich beziehen sich auf Aktualisierungen von Informationen, die für die Abwicklung von Zahlungen zwischen Geschäftseinheiten erforderlich sind.

    Änderungen der Finanzdaten einer Partei oder eines Standorts erfordern keine Vergabe einer neuen GLN.

    Änderung der Steuernummer der Juristischen Einheit

    Gleiche GLN : wenn sich die Steuernummer der Juristischen Entität ändert

    - Beispiel: Änderung der MwSt.-Registrierungsnummer der Juristischen Einheit.

    Änderung von Kontoinformationen

    Gleiche GLN : Wenn sich die mit der Funktion verbundenen Kontoinformationen ändern.

    - Beispiel: Bankleitzahl wurde geändert

    - Beispiel: Finanzdaten, die mit einer GLN verbunden sind, wurden entfernt und nicht durch neue Informationen ersetzt

    Relevante Grundprinzipien : Während viele Situationen, die finanzielle Veränderungen mit sich bringen, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann dies bei bestimmten Szenarien der Fall sein. Siehe Kapitel 1.1 für weitere Einzelheiten.

  • 3.8 Änderung des Kontakts

  • Eine Änderung der Kontaktinformationen bezieht sich auf die Aktualisierung der Details zur Kommunikation mit einem Teilnehmer/Standort.

    Änderungen der Kontaktinformationen eines Teilnehmers oder Standorts erfordern keine neue Zuteilung einer GLN.

    Änderung der Kontaktdaten der Juristischen Entität

    Gleiche GLN : Wenn sich die Kontaktdaten der Juristischen Entität (Besuchsadresse, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.) ändern

    - Beispiel: Änderung der E-Mail-Adresse des Hauptsitzes des Unternehmens

    Änderung der Kontaktdaten für die Funktion

    Gleiche GLN : Wenn sich die Kontaktinformationen der Funktion ändern

    - Beispiel: Die Person in der Buchhaltungsabteilung, die als Hauptansprechpartner für die Rechnungsstellung fungierte, verließ das Unternehmen, so dass alle zugehörigen Kontaktangaben aktualisiert wurden.

    - Beispiel: Änderung auf Telefonnummer des Notfallkontaktes für Gebäude/Instandhaltung

    - Beispiel: Eine E-Mail, die das durch die GLN identifizierte System unterstützt, wird hinzugefügt.

    Relevante Grundprinzipien: Während viele Situationen, in denen sich der Kontakt ändert, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann dies bei bestimmten Szenarien der Fall sein. Siehe Kapitel 1.1 für weitere Einzelheiten.

    GS1 GLN Allocation Rules Standard (2024)

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